BGH: „Einseitige“ Preisanpassungen (nicht nur) von Banken unwirksam
Viele Banken haben in den letzten Jahren ihre Kontoführungsgebühren angehoben. Einem zu laxen Umgang mit entsprechenden Klauseln in den AGB der Banken hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben. Verbraucher können damit u. U. die gezahlten Gebühren zurückfordern. Das Urteil betrifft darüber hinaus aber auch alle möglichen anderen Verträge.
– von Peter Schaffrath
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