Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Fach- und Führungskräfte mit und ohne Personalverantwortung, leitende Angestellte ebenso wie mittelständische Unternehmen und Freiberufler bei allen arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen.

Da wir aus unserer langjährigen Berufserfahrung beide Seiten des Arbeitsverhältnisses kennen, wissen wir auch sehr genau, welche Sichtweisen und Handlungsspielräume die jeweils andere Seite hat. Diesen Vorteil geben wir gerne an Sie weiter. Wir vertreten Sie außergerichtlich sowie vor den Arbeitsgerichten.

Im Bereich des Arbeitsrechts zählen zu unseren Kernkompetenzen:

  1. Konzeption und Prüfung von Arbeits-, Dienst- und Werkverträgen
  2. Beratung im Zusammenhang mit Abmahnungen und Kündigungen
  3. Kündigungsschutz
  4. Aufhebungsverträge und Abfindung
  5. Arbeitszeugnisse
  6. Pensionsregelungen
  7. Arbeitnehmerüberlassungen
  8. Altersteilzeitrecht
  9. Betriebsvereinbarungen
  10. Tarifvertragsrecht, Mitbestimmungsrecht und Arbeitskampf (Streik)
  11. Verhandlung und Durchsetzung von Sozialplänen

An Ihrer Seite

Womit können wir Ihnen helfen? Für einen kurzfristigen Telefontermin stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.