Wenn ein Schuldner trotz Mahnung nicht reagiert und seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, helfen wir Ihnen gerne. Unter Inkasso versteht man die Betreibung und Einziehung einer berechtigten Forderung, zum Beispiel einer offenen Rechnung. Dies erfolgt zunächst durch anwaltliche Aufforderung sowie danach durch Veranlassung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides. Nach Erlass des Vollstreckungsbescheides, führen wir auch die Zwangsvollstreckung beim Schuldner für Sie durch.

Ein effektives Inkasso bedarf spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten. Viele unserer Mandanten wissen das und geben ihr Forderungsmanagement an uns ab, weil unser gesamtes Team in diesem Bereich langjährige Erfahrung hat. Das führt bei Ihnen nicht nur zu Kostenersparnissen und Reduzierung Ihrer Fixkosten, sondern auch zu einer effektiven Realisierung Ihrer Forderungen.

Ob Ihre Forderung in Deutschland oder im europäischen Ausland realisiert werden soll, wir sind an Ihrer Seite:

  1. im Rahmen der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung
  2. im gerichtlichen Mahnverfahren
  3. bei der Beantragung eines Vollstreckungsbescheides
  4. bei der Zwangsvollstreckung
  5. beim Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen

An Ihrer Seite

Womit können wir Ihnen helfen? Für einen kurzfristigen Telefontermin stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.