Das Steuerrecht ist eine hochkomplexe Materie, bei der Steuerpflichtige oftmals den Fokus verlieren. Als Fachanwälte vertreten wir Ihre steuerlichen Interessen außergerichtlich in Verfahren vor den Finanzbehörden und gerichtlich im Klageverfahren vor den Finanzgerichten.

Außerdem helfen wir Ihnen bei der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen und Haftungsbescheiden. Beim Vorwurf einer Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung sind wir der richtige Ansprechpartner.

Im Bereich des Steuerrechts und des Steuerstrafrechts zählen zu unseren Kernkompetenzen:

  1. Prüfung von Steuerbescheiden innerhalb der Einspruchsfrist
  2. Einlegen des Einspruchs vor dem Finanzamt
  3. Durchführung des Einspruchsverfahrens
  4. Einstweiliger Rechtsschutz, Aussetzung der Vollziehung
  5. Beratung in Bezug auf Stundung und Erlass
  6. Klage vor dem Finanzgericht
  7. Vollstreckungsschutz
  8. Abwehr von Haftungsbescheiden
  9. Vertretung bei einer Betriebsprüfung
  10. Abwehr von Nachzahlungsforderungen nach einer Betriebsprüfung
  11. Strafbefreiende Selbstanzeige
  12. Verteidigung bei einer Fahndungsprüfung und im Steuerstrafverfahren

An Ihrer Seite

Womit können wir Ihnen helfen? Für einen kurzfristigen Telefontermin stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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