Das Handels- und Gesellschaftsrecht trägt den besonderen Bedürfnissen von Kaufleuten Rechnung. In diesem Bereich entstehen spezielle Rechtsfragen, bei denen wir Sie gerne beraten und gestalterisch unterstützen. Wir haben langjährige Erfahrung im Bereich gesellschaftsrechtlicher Angelegenheiten – sowohl im Verhältnis von Geschäftsführern bzw. Vorständen zu den von ihnen repräsentierten Gesellschaften als auch bei Themen zwischen Gesellschaftern. Nach Bedarf arbeiten wir eng mit Steuerberatern zusammen, die die steuerrechtliche Gestaltung begleiten.

Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts zählen zu unseren Kernkompetenzen:

  1. Beratung von Kapital- und Personengesellschaften (z.B. AG, GmbH, KG, GbR, OHG), von Vereinen sowie Einzelpersonen
  2. Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  3. Abwicklung von inländischen und grenzüberschreitenden Handelsgeschäften
  4. Gesellschaftsgründungen und Umstrukturierungen
  5. Erwerb oder Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen
  6. Unternehmensnachfolge
  7. Satzungsänderungen
  8. Gerichtliche und außergerichtliche Angelegenheiten der Gesellschaften, der Gesellschafter und der Gesellschaftsorgane

An Ihrer Seite

Womit können wir Ihnen helfen? Für einen kurzfristigen Telefontermin stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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